Der Anlagenbauer „ZPF Foundry 4 GmbH" (Hochheim am Main) darf seine Dosieröfen der „ThermDos"-Reihe, die auf Konstruktionszeichnungen eines Mitbewerbers basieren, nicht mehr im geschäftlichen Verkehr nutzen. Diese einstweilige Verfügung (Az.: 2-06 O 568/11) hat das Landgericht Frankfurt am Main am 28. November erlassen. Nach Auffassung des Gerichtes basieren die Dosieröfen der ThermDos-Reihe auf Grundlage von Konstruktionszeichnungen des Mitbewerbers „StrikoWestofen".
„ZPF Foundry 4 GmbH" ist ein Tochterunternehmen der „ZPF Gruppe" (Siegelsbach/ Baden-Württemberg), das sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Dosieröfen für Gießereien spezialisiert hat. Seine Kernkompetenz sieht das noch junge Hochheimer Unternehmen in der „ThermDos"-Produktreihe. Dem Unternehmen wurde am 30. November eine einstweilige Verfügung zugestellt, die sowohl die Herstellung als auch den Vertrieb von Dosieröfen des Types ThermDos ab sofort untersagt.
Wir bemühen uns um eine Stellungnahme von ZPF Foundry 4 GmbH.
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