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Technologie-Diebstahl unter deutschen Anlagenbauern?

Landgericht untersagt Anlagenbauer „ZPF Foundry 4 GmbH“ den Vertrieb von nachgemachten Dosieröfen

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Der Anlagenbauer „ZPF Foundry 4 GmbH" (Hochheim am Main) darf seine Dosieröfen der „ThermDos"-Reihe, die auf Konstruktions­zeich­­nungen eines Mitbewerbers basieren, nicht mehr im geschäft­lichen Verkehr nutzen. Diese einstweilige Verfügung (Az.: 2-06 O 568/11) hat das Landgericht Frankfurt am Main am 28. November erlassen. Nach Auffassung des Gerichtes basieren die Dosieröfen der ThermDos-Reihe auf Grundlage von Konstruktionszeichnungen des Mitbewerbers „StrikoWestofen".

„ZPF Foundry 4 GmbH" ist ein Tochterunternehmen der „ZPF Gruppe" (Siegelsbach/ Baden-Württemberg), das sich auf die Herstellung und den Vertrieb von Dosieröfen für Gießereien spezialisiert hat. Seine Kernkom­petenz sieht das noch junge Hochheimer Unternehmen in der „ThermDos"-Produktreihe. Dem Unternehmen wurde am 30. November eine einstweilige Verfügung zugestellt, die sowohl die Herstellung als auch den Ver­trieb von Dosieröfen des Types ThermDos ab sofort untersagt.

Wir bemühen uns um eine Stellungnahme von ZPF Foundry 4 GmbH.

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