- Das zuständige Amtsgericht hat dem Antrag des Unternehmens entsprochen und das Schutzschirmverfahren angeordnet
- Dieckerhoff Guss geht diesen Weg, um erforderliche Restrukturierungsmaßnahmen bei uneingeschränkt laufendem Geschäftsbetrieb umzusetzen
- Geschäftsführung und Restrukturierungsteam informieren Belegschaft in Gevelsberg über aktuelle Situation und die weiteren Schritte
Die Dieckerhoff Guss GmbH, Gusseisenspezialist aus Gevelsberg, hat gestern beim Amtsgericht in Hagen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens gestellt. Das Gericht hat diesem entsprochen und das Schutzschirmverfahren nach § 270b InsO angeordnet. Das Unternehmen nutzt dabei die seit 1. März 2012 geltenden gesetzlichen Möglichkeiten (ESUG), die zur Restrukturierung und Sanierung erforderlichen Maßnahmen gezielt in eigener Verantwortung zu erarbeiten und kurzfristig umzusetzen. Durch die nun vorliegende gerichtliche Anordnung verbleibt die Leitung des Unternehmens auch während des Schutzschirmverfahrens in den Händen der Geschäftsführung.
„Aufgrund der Corona bedingten Kontaktbeschränkungen und flächendeckenden Schließungen von Unternehmen ist unser Umsatz insbesondere durch die rückläufige Nachfrage in der Automobilindustrie massiv eingebrochen. Wir haben uns daher aktiv für diesen Weg entschieden, um die gegenwärtige Krisenlage zu bewältigen und den notwendigen Restrukturierungsprozess entscheidend voranzutreiben“, sagt Marc-Oliver Arnold, Geschäftsführer der Dieckerhoff Guss GmbH.
Um der Komplexität und der besonderen rechtlichen Herausforderungen des Schutzschirmverfahrens gerecht zu werden, wird Arnold ab sofort von dem sanierungserfahrenen Rechtsanwalt Dr. Dirk Andres von der Kanzlei AndresPartner unterstützt, der als Generalbevollmächtigter die Rolle des Restrukturierungsverantwortlichen einnehmen wird. „Das Schutzschirmverfahren ist eine gute Möglichkeit, das Unternehmen im Interesse aller wesentlichen Beteiligten zu restrukturieren“, sagt Rechtsanwalt Andres, der mit seinem Team bereits eine Vielzahl von Unternehmen insolvenzrechtlich beraten und erfolgreich bei ihren Sanierungen betreut hat. In den nächsten Tagen und Wochen wird Dieckerhoff Guss nun Gespräche mit allen wesentlichen Beteiligten aufnehmen.
Bei ihrem Vorhaben wird die Dieckerhoff Guss GmbH zusätzlich durch den gerichtlich bestellten vorläufigen Sachwalter, Rechtsanwalt Henrik Schmoll von der Kanzlei WELLENSIEK, begleitet. Dessen Aufgabe wird es sein, das Unternehmen im Schutzschirmverfahren zu überwachen und die Interessen aller Gläubiger zu wahren.
Der Geschäftsbetrieb der Dieckerhoff Guss GmbH wird derweil auch während des Schutzschirmverfahrens ohne Einschränkung aufrechterhalten und fortgeführt. „Unsere Geschäftspartner können auch künftig mit uns rechnen. Qualität, Termin- und Liefertreue sind nach wie vor unser höchstes Gut. Daran wird sich nichts ändern“, erklärt Arnold.
Geschäftsführer Marc-Oliver Arnold hat die insgesamt rund 230 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dieckerhoff Guss GmbH, die sich zum Teil noch in Kurzarbeit befinden, gestern in Gevelsberg zusammen mit dem Restrukturierungsteam unter Berücksichtigung der erforderlichen Corona bedingten Sicherheitsvorkehrungen über die aktuelle Situation und das weitere Vorgehen informiert. Die Beschäftigten erhalten anstelle ihrer Löhne und Gehälter für die nächsten drei Monate Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit.